AGB Korrektorat

Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

1 Zustandekommen des Vertrages

 

1.1 Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für den gesamten Geschäftsverkehr mit den Korrektorats- und Lektoratskunden von MÜLLERS BÜRO. Die AGB werden vom Kunden, im Folgenden Auftraggeber genannt, durch die Auftragserteilung anerkannt und gelten für die gesamte Dauer der Geschäftsverbindung.

 

1.2 Ein Vertrag kommt zustande, wenn der zu korrigierende bzw. lektorierende Text MÜLLERS BÜRO zugegangen ist und MÜLLERS BÜRO den Auftrag angenommen hat.

 

2 Leistungsumfang

 

2.1 Für den Umfang der Leistung gelten, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist, die folgenden Bedingungen:

 

Ziel der primären Leistungserbringung des Korrektorats ist die höchstmögliche Reduzierung aller vom Auftraggeber verursachten Fehler im Ausgangstext. Die durchgeführten Korrekturen umfassen ein übliches Korrektorat. Das bedeutet: MÜLLERS BÜRO prüft den Text des Auftraggebers hinsichtlich korrekter Rechtschreibung, Zeichensetzung und Grammatik und kennzeichnet die Korrekturen auf eine für den Auftraggeber nachvollziehbare Art und Weise.

 

2.2 Stilistische Korrekturen in größerem Umfang sowie ein Lektorat (inhaltliche Prüfung hinsichtlich Stimmigkeit und logischer Stringenz, umfangreiches Neu- bzw. Umformulieren von Textstellen) gehören nicht zur primären Leistungserbringung des Korrektorats und verstehen sich als zusätzliche Dienstleistungen, die gesondert schriftlich vereinbart werden müssen.

 

3 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers bei der Auftragserteilung

 

Sofern der Auftraggeber die Verwendung einer bestimmten Terminologie wünscht, muss er dies MÜLLERS BÜRO bekannt geben, bei gleichzeitiger Übermittlung der dafür erforderlichen Unterlagen. Besondere Schreibweisen, die vom jeweils aktuellen Rechtschreib-DUDEN abweichen und nicht korrigiert werden sollen, bedürfen einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung seitens des Auftraggebers. Sofern der Auftraggeber diesen Informations- und Mitwirkungspflichten nicht nachkommt, kann er nach Ausführung des Auftrages nicht geltend machen, MÜLLERS BÜRO habe den Auftrag nicht entsprechend seinen Wünschen ausgeführt.

 

4 Honorare (Preise)

 

4.1 Die Honorare (Preise) für die Korrektur- und Lektoratsdienstleistung bestimmen sich nach dem aktuellen Preiskompass von MÜLLERS BÜRO (hier anfordern, Betreff: »Preiskompass Korrektorat und Lektorat«) und unter Berücksichtigung von Umfang, Schwierigkeitsgrad, Auftragsart und dem für die Bearbeitung zur Verfügung stehenden Zeitrahmen. Sie behalten auch dann ihre Gültigkeit, wenn nach Auftragserteilung eine Preissenkung oder Preiserhöhung vorgenommen wird.

 

4.2 Gewährte Preise und Konditionen berechtigen nicht zu der Annahme, dass diese auch in Zukunft unbestätigt gelten. Sämtliche angegebenen Preise sind Nettopreise, zuzüglich der zum Zeitpunkt der Auftragserteilung jeweils gültigen Umsatzsteuer (= Mehrwertsteuer). Sofern von Seitenpreisen die Rede ist, entspricht eine Seite dem Umfang von 30 Zeilen à 55 Anschläge, sie umfasst also insgesamt 1.650 Anschläge inklusive Leerzeichen und Fußnoten.

 

5 Lieferung

 

5.1 Hinsichtlich der Frist für die Lieferung des korrigierten bzw. lektorierten Textes sind die beiderseitigen schriftlichen Erklärungen maßgebend. Ist das Lieferdatum ein wesentlicher Bestandteil des von MÜLLERS BÜRO angenommenen Auftrages, so hat der Auftraggeber dies im Vorhinein ausdrücklich bekannt zu geben. Voraussetzung für die Einhaltung der Lieferfrist ist der rechtzeitige Eingang sämtlicher vom Auftraggeber zu liefernden Unterlagen im angegebenen Umfang (z.B. Ausgangstext und alle erforderlichen Hintergrundinformationen) sowie die Einhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen und sonstigen Verpflichtungen. Werden diese Voraussetzungen nicht rechtzeitig erfüllt, so verlängert sich die Lieferfrist angemessen.

 

5.2 Die Nichteinhaltung der Lieferfrist berechtigt den Auftraggeber nur dann zum Rücktritt vom Vertrag, wenn die Lieferfrist als fixe ausdrücklich vereinbart wurde und der Auftraggeber alle Voraussetzungen des Punktes 5.1 erfüllt hat.

 

5.3 Wenn nichts anderes vereinbart ist, erfolgt die Lieferung entsprechend der Versandart, in der der Text MÜLLERS BÜRO zugegangen ist.

 

5.4 Die mit der Lieferung (Übermittlung) verbundenen Gefahren trägt der Auftraggeber.

 

5.5 Ist nichts anderes vereinbart, so verbleiben die MÜLLERS BÜRO vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Unterlagen nach Abschluss des Korrektorats- bzw. Lektoratsauftrages bei MÜLLERS BÜRO. MÜLLERS BÜRO hat keine Verpflichtung zur Aufbewahrung oder sonstigem Umgang damit, hat jedoch dafür zu sorgen, dass diese Unterlagen nicht vertragswidrig verwendet werden können.

 

6 Höhere Gewalt

 

6.1 Für den Fall der höheren Gewalt hat MÜLLERS BÜRO den Auftraggeber unverzüglich zu benachrichtigen. Höhere Gewalt berechtigt sowohl MÜLLERS BÜRO als auch den Auftraggeber, vom Vertrag zurückzutreten. Der Auftraggeber hat MÜLLERS BÜRO jedoch Ersatz für bereits getätigte Aufwendungen bzw. Leistungen zu geben.

 

6.2 Als höhere Gewalt gilt der Eintritt unvorhersehbarer Hindernisse, die nachweislich die Möglichkeit von MÜLLERS BÜRO, den Auftrag vereinbarungsgemäß zu erledigen, entscheidend beeinträchtigen.

 

7 Haftung für Mängel (Gewährleistung)

 

7.1 MÜLLERS BÜRO haftet generell nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. MÜLLERS BÜRO haftet nicht für mittelbare Schäden, die durch eine fehlerhafte Korrektur entstehen, auch nicht für Verzögerungen oder Ausführungsmängel, die durch eine unklare, unrichtige oder unvollständige Auftragserteilung entstehen. Mängel müssen vom Auftraggeber gegenüber MÜLLERS BÜRO in hinreichender Form schriftlich erläutert und nachgewiesen werden.

 

7.2 MÜLLERS BÜRO verpflichtet sich, die Korrekturen so sorgfältig auszuführen, dass sich möglichst keine Fehler im Text mehr finden. Eine Garantie für völlige Fehlerfreiheit ist grundsätzlich immer ausgeschlossen.

 

7.3 Verbleiben Fehler (Rechtschreibung, Zeichensetzung und Grammatik) nach Abschluss des Korrektorates bzw. Lektorats im Text, so hat der Auftraggeber sie unter hinreichend genauer Benennung umgehend, spätestens jedoch innerhalb von zehn Tagen, schriftlich gegenüber MÜLLERS BÜRO zu reklamieren. Die Frist beginnt mit Ablauf des Tages, an dem der korrigierte Text an den Auftraggeber versandt wurde. Ein reines Übermitteln des Textes vonseiten des Auftraggebers mit dem Hinweis, es fänden sich dort noch Fehler, ist als Einwand nicht hinreichend im Sinne von 7.1. Stattdessen hat der Auftraggeber die im Text verbliebenen Fehler (Rechtschreibung, Zeichensetzung und Grammatik) im Text zu markieren, sodass die Berechtigung des Einwandes und die im Text verbliebene Fehlermenge von MÜLLERS BÜRO nachvollzogen werden können.

 

7.4 Da stilistische Korrekturen stark vom Sprachgefühl des Lektors abhängen, verstehen sie sich immer als Verbesserungsvorschläge und bedürfen der abschließenden Überprüfung durch den Auftraggeber. Eine Haftung für stilistische Korrekturen wird daher ausgeschlossen.

 

7.5 Ein mangelhaftes Lektorat (inhaltliche Prüfung hinsichtlich Stimmigkeit und logischer Stringenz) ist vom Auftraggeber ebenfalls umgehend, spätestens jedoch innerhalb von zehn Tagen, schriftlich gegenüber MÜLLERS BÜRO zu reklamieren. Die Frist beginnt mit Ablauf des Tages, an dem der lektorierte Text an den Auftraggeber versandt wurde. Erfolgt innerhalb der genannten Frist kein schriftlicher Einwand, so gilt das Lektorat als genehmigt. Kann MÜLLERS BÜRO gegenüber dem Auftraggeber nach der Reklamation hinsichtlich eines mangelhaften Lektorates nicht glaubhaft nachweisen, dass dessen Einwände unberechtigt waren, verliert der Auftragnehmer entsprechend der Bedeutung des Mangels zu seiner Gesamtdienstleistung seine für die Zusatzleistung des Lektorates vereinbarten zusätzlichen Honoraransprüche. Die Honoraransprüche von MÜLLERS BÜRO hinsichtlich des erbrachten Korrektorates bleiben hiervon unberührt.

 

7.6 Für die Korrektur schwer lesbarer, unleserlicher bzw. unverständlicher Vorlagen besteht keinerlei Mängelhaftung.

 

7.7 Die Zahlenwiedergabe erfolgt nur nach Manuskript. Für die Umrechnung von Zahlen, Maßen, Währungen und dergleichen wird keine Haftung übernommen.

 

7.8 Für vom Auftraggeber zur Verfügung gestellte Manuskripte, Originale und dergleichen haftet MÜLLERS BÜRO, sofern diese nicht mit der Lieferung dem Auftraggeber zurückgegeben werden, als Verwahrer für die Dauer von vier Wochen nach Fertigstellung des Auftrages. Eine Pflicht zur Versicherung besteht nicht. Für die Rückerstattung gilt Punkt 5.5 sinngemäß.

 

7.9 Bei Übermittlung von Texten mittels Datentransfer (wie E-Mail, Modem usw.) besteht keine Haftung von MÜLLERS BÜRO für dabei entstehende Mängel und Beeinträchtigungen (wie Virusübertragungen, Verletzung der Geheimhaltungspflichten), sofern nicht grobes Verschulden von MÜLLERS BÜRO vorliegt.

 

8 Schadenersatz

 

Als Schadenersatz bei mehr als einem Fehler auf vier Seiten (Normseiten) werden maximal 30% vom Auftragsvolumen festgesetzt. Die Fehler sind vom Auftraggeber schriftlich nachzuweisen. Ausgenommen von dieser Beschränkung des Schadenersatzes sind Fälle, in denen der Schaden grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht wurde. Eine Haftung für entgangenen Gewinn oder Folgeschäden besteht nicht. Alle Schadenersatzansprüche gegen MÜLLERS BÜRO sind, sofern anderes nicht gesetzlich zwingend vorgeschrieben ist, mit der Höhe des Rechnungsbetrages (netto) begrenzt.

 

9 Zahlung

 

9.1 MÜLLERS BÜRO berechnet dem Auftraggeber das Honorar für die Korrektur bzw. das Lektorat nach der Fertigstellung der Korrektur bzw. des Lektorats. Der Kunde erhält eine Rechnung per E-Mail oder auf dem Postweg. Die Rechnung ist zahlbar innerhalb von sieben Tagen nach Rechnungsdatum, sofern nicht anders vereinbart. MÜLLERS BÜRO ist berechtigt, eine angemessene Vorschusszahlung zu verlangen. Von Privatpersonen und ausländischen Auftraggebern kann die Vorauszahlung der vollständigen Auftragssumme gefordert werden. Ist Abholung vereinbart und wird der korrigierte Text vom Auftraggeber nicht zeitgerecht abgeholt, so tritt mit dem Tage der Bereitstellung der Korrekturfassung zur Abholung die Zahlungspflicht des Auftraggebers ein.

 

9.2 Bei Nichteinhaltung der zwischen Auftraggeber und MÜLLERS BÜRO vereinbarten Zahlungsbedingungen ist MÜLLERS BÜRO berechtigt, die Arbeit an den bei ihm liegenden Aufträgen so lange einzustellen, bis der Auftraggeber seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt. Dies gilt auch für Aufträge, bei denen eine fixe Lieferzeit vereinbart wurde. Durch die Einstellung der Arbeit erwachsen dem Auftraggeber keinerlei Rechtsansprüche.

 

10 Verschwiegenheitspflicht

 

MÜLLERS BÜRO ist zur Verschwiegenheit verpflichtet und sichert die Wahrung der Vertraulichkeit über den Inhalt der Texte zu. Eine hundertprozentige Vertraulichkeit kann, insbesondere durch die Kommunikation in elektronischer Form zwischen dem Auftraggeber und MÜLLERS BÜRO (z.B. E-Mail), leider nicht garantiert werden. MÜLLERS BÜRO haftet für solche Eingriffe Dritter nicht. Im Interesse des Kunden ist MÜLLERS BÜRO berechtigt, aber nicht verpflichtet, Sicherungskopien des Ausgangs- und Zieltextes anzulegen und diese aufzubewahren.

 

11 Gerichtsstand

 

Ausschließlicher Gerichtsstand ist Ludwigsstadt. 

 

12 Schlussbestimmungen

 

12.1 Der Auftraggeber teilt MÜLLERS BÜRO alle Änderungen und Ergänzungen, die sich auf die Durchführung der Leistungen (z. B. Umzug, Änderung der E-Mail-Adresse) und auf das Vertragsverhältnis (Namensänderung) auswirken, unverzüglich schriftlich oder per E-Mail mit.

 

12.2 Alle Änderungen zu diesem Vertragswerk und alle Sondervereinbarungen müssen schriftlich erfolgen, dies gilt auch für eine Änderung des Schriftformerfordernisses.